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BFH Urteil v. - VIII R 26/85

Der Kläger, Revisionsbeklagte und Anschlußrevisionskläger (Kläger) bezog im Streitjahr 1974 als Fabrikant Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Den Gewinnn ermittelte er nach § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1985 S. 83
JAAAB-28342

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