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BFH Urteil v. - VIII R 292/81

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG. Sie wurde zum 1. Juli 1973 gegründet. An ihr waren die A- GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin mit 3 v. H. und Frau A als Kommanditistin mit 97 v. H. beteiligt. Alleinige Gesellschafterin der GmbH war Frau A, Geschäftsführer war ihr Ehemann, der Beigeladene. Das Anlagevermögen ihres Betriebs hatte die Klägerin vom Beigeladenen zum Teil durch Kaufvertrag erworben und zum Teil gepachtet.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 372
BFH/NV 1987 S. 372 Nr. -1
HAAAB-28347

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