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BFH Urteil v. - VIII R 322/82

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Gesamtrechtsnachfolger nach dem am 13. April 1975 verstorbenen X (Erblasser). Der Erblasser betrieb bis zu seinem Tode gemeinsam mit seinem Bruder, Y, dem Kläger zu 1, eine Schreinerei und Zimmerei in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 131
AAAAB-28358

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