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BFH Beschluss v. - VIII R 345/83

Mit Schriftsatz vom 7. Januar 1983 haben die von den Klägern und Revisionsklägern (Kläger) bevollmächtigten Rechtsanwälte gegen das den Klägern am 14. Dezember 1982 zugestellte Urteil des Finanzgerichts (FG) Revision eingelegt sowie Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe für die Kläger gestellt. In ihrer Revisionsbegründung vom 7. Februar 1983 setzten sie sich mit den Gründen der Vorentscheidung auseinander, wiederholten aber lediglich ihren Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1985 S. 92
ZAAAB-28367

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