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BFH Urteil v. - VI R 37/81

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) überließ ihrem Prokuristen A firmeneigene PKW für Fahrten zwischen Wohnung und den Arbeitsstätten und für sonstige private Fahrten. A stellte das ihm jeweils überlassene Firmenfahrzeug in der etwa . . . qm großen, unbeheizten Garage seines Wohnhauses unter. Hierzu sowie zur Übernahme der Fahrzeugpflege, hatte er sich der Klägerin gegenüber verpflichtet.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 371
CAAAB-28499

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