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BFH Urteil v. - V R 103/79

Der Kläger ist Bauunternehmer. Im Oktober 1973 hatte ihn die A-KG beauftragt, entsprechend seinem Angebot die Erd-, Kanalisations-, Beton-, Stahlbeton- und Maurerarbeiten für den Neubau eines Wohnhauses der Eheleute B zu übernehmen. Diese hatten die KG beauftragt, das Wohnhaus als Generalunternehmer zu erstellen; sie waren seinerzeit bereits Eigentümer des Baugrundstücks.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1985 S. 56
YAAAB-28512

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