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BFH Beschluss v. - II E 2/86

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in dem Rechtsstreit II B 53/85 am 30. April 1986 entschieden, daß die Kosten der (unbegründeten) Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger zu tragen hat. Auf Grund dieser Entscheidung setzte die Kostenstelle beim BFH durch Verwaltungsakt vom 9. Juni 1986 die vom Kläger als Kostenschuldner zu entrichtenden Gerichtskosten mit 700 DM an, ausgehend von einem Streitwert von 83 684 DM.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 802
BFH/NV 1987 S. 802 Nr. -1
SAAAB-28579

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