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BFH Urteil v. - III R 161/82

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betrieb einen Einzelhandel mit Lebensmitteln. Mit Wirkung vom 1. Januar 1974 übertrug er sein Einzelhandelsgeschäft mit allen Aktiven und Passiven unentgeltlich auf seinen Sohn B junior.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 414
BFH/NV 1987 S. 414 Nr. -1
KAAAB-28599

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