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BFH Urteil v. - III R 186/81

Sowohl die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) als auch die Firma A Zeitungs- und Zeitschriftengroßbetrieb (A) betreiben den Zeitungs- und Zeitschriftengroßhandel. Im Jahre 1973 vereinbarten sie aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen eine Gebietsbereinigung. Zu diesem Zweck übertrug die Klägerin ihr Absatzgebiet in . . . an die A, während sie von dieser Kunden aus dem Raum . . . übernahm. Außerdem zahlte die A an die Klägerin eine Abfindung von . . . DM.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 400
LAAAB-28606

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