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BFH Urteil v. - II R 218/82

Der Kläger ist Inhaber einer Kunstgalerie. Bei der Einheitsbewertung seines Betriebsvermögens ist die Bewertung des Warenlagers, das im wesentlichen aus Bildern und Plastiken zeitgenössischer jüngerer Künstler besteht, streitig geworden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 290
BFH/NV 1987 S. 290 Nr. -1
NAAAB-28666

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