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BFH Urteil v. - I R 113/86

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) veranlagte die Revisionsklägerin und ihren Ehemann für die Streitjahre (1975 und 1976) zusammen zur Einkommensteuer und erfaßte hierbei die Gewinne aus der Veräußerung von Eigentumswohnungen als gewerbliche Einkünfte.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 32
BFH/NV 1988 S. 32 Nr. 1
OAAAB-28712

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