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BFH Urteil v. - I R 209/82

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist nichtselbständig tätig. Ihr Ehemann - der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin - ist als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer freiberuflich tätig. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) setzte die Einkommensteuer der Eheleute für die Streitjahre 1972 bis 1974 zunächst vorläufig fest (§ 100 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung - AO -).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 434
BFH/NV 1988 S. 434 Nr. 7
WAAAB-28731

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