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BFH Urteil v. - I R 38/80

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine kreisfreie Stadtgemeinde, unterhält mehrere Friedhöfe mit zwei Friedhofsgärtnereien und einer Baumschule. Die Verwaltung dieser Einrichtungen ist organisatorisch in dem Friedhofsamt zusammengefaßt, das wiederum Teil des städtischen Garten- und Friedhofsamtes ist. Die Aufgaben des Friedhofsamtes sind geregelt durch eine Friedhofsordnung, die durch eine Friedhofsgebührenordnung und die Entgeltordnung für städtische Leistungen auf den Friedhöfen ergänzt wird. Danach hat das Friedhofsamt folgende Aufgaben:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 810
BFH/NV 1987 S. 810 Nr. -1
JAAAB-28744

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