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BFH Urteil v. - I R 5/83

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt seit dem Jahre 1971 eine Gaststätte. Ausweislich der Bilanzen betrugen die Gewinne aus Gewerbebetrieb in den Jahren 1971 bis 1979 zwischen 25 000 DM und 45 000 DM, während das Kapitalkonto infolge höherer Entnahmen ab 1972 ständig negativ war (zwischen ./. 2 400 DM und ./. 17 000 DM).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 684
BFH/NV 1987 S. 684 Nr. -1
XAAAB-28748

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