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BFH Urteil v. - I R 60/84

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war in den Streitjahren 1960 bis 1962 Inhaber eines Einzelhandelsgeschäfts. Seine Ehefrau war aufgrund eines schriftlichen Arbeitsvertrags in dem Betrieb beschäftigt. Nach dem Arbeitsvertrag war als Entgelt die Zahlung eines monatlichen Gehalts von 1 250 DM, einer monatlichen Überstundenpauschale von 150 DM, einer Weihnachtsgratifikation von 200 DM und einer Tantieme von 20 % des Jahresgewinns vereinbart.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 669
EAAAB-28750

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