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BFH Urteil v. - IV R 200/83

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine KG, ist im Jahre 1940 gegründet und in das Handelsregister eingetragen worden. Nach dem Gesellschaftsvertrag sollte sie bebaute und unbebaute Grundstücke erwerben, bebauen, verwalten und weiterveräußern. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) war die Klägerin in den Streitjahren Eigentümerin von vier Grundstücken.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 154
BFH/NV 1988 S. 154 Nr. 3
MAAAB-28811

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