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BFH Beschluss v. - IV S 23/85

Der Kläger, Revisionskläger und Antragsteller (Kläger) begehrt neben dem Revisionsverfahren in der Hauptsache - Aktenzeichen IV R 162/85 -, die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Bescheides über die Feststellung des höheren Teilwertes nach § 55 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vom 8. März 1976 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. September 1978.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 442
QAAAB-28853

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