Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und seine Ehefrau hatten beim Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt - FA -) für das Kalenderjahr 1976 einen als Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich wie auch als Einkommensteuererklärung verwendbaren ausgefüllten Vordruck eingereicht, ohne das für das jeweilige Verfahren vorgesehene Kästchen anzukreuzen. In der Rubrik "Nur bei Einkommensteuererklärung von Ehegatten ausfüllen:" ist Zusammenveranlagung gewählt worden. Die Erklärung enthält im übrigen nur Angaben über Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Die Frage "Andere Einkünfte/Einnahmen?" ist mit ja beantwortet worden.
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Fundstelle(n): BFH/NV 1987 S. 359 BFH/NV 1987 S. 359 Nr. -1 OAAAB-28871