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BFH Urteil v. - IX R 188/84

Die A-GmbH (A) hat in einem Komplex eine Vielzahl von Eigenheimen errichtet. Zur Finanzierung hatte sie 1973 u.a. von der B-Bank ein Globaldarlehen in Form eines Schuldscheindarlehens in Höhe von . . . DM aufgenommen, und zwar zu einem Zinssatz von jährlich 7 v. H. bei einem Auszahlungskurs von 92 v. H.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 280
VAAAB-28886

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