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BFH Urteil v. - IX R 70/85

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Eigentümer der Wohnungen A 1 und A 2 in B. Die Wohnungen gehörten zu dem Bauvorhaben A, das eine Bauherrengemeinschaft in den Jahren 1972/73 verwirklicht hat. Der Kläger war Mitglied der Bauherrengemeinschaft.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 299
BFH/NV 1987 S. 299 Nr. -1
TAAAB-28907

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