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FG Köln Urteil v. - 15 K 4043/98

Gesetze: AO § 172, AO § 173, EStG § 10d Abs. 3

Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs

Leitsatz

Werden nach Bestandskraft eines ESt-Bescheids Einkünfte bekannt, die zu einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte führen, dann kann ein verbleibender Verlustabzug nach § 10d Abs. 3 EStG nicht gesondert festgestellt werden, wenn für die Berichtigung des ESt-Bescheids keine Änderungsvorschrift der §§ 172 ff. AO greift.

Fundstelle(n):
GAAAB-28998

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