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BFH Beschluss v. - VIII B 22/85

Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) waren seit 1976 als Kommanditisten an der O-KG beteiligt. Die O-KG war durch Neuordnung aus einer früheren . . . gesellschaft hervorgegangen. Unternehmensgegenstand war in den Streitjahren der Betrieb verschiedener Agenturen. Sie beteiligte sich überdies an Gesellschaften, die das . . . geschäft im Inland und im Ausland betrieben. Am bedeutendsten war die Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft M-KG.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 534
VAAAB-29015

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