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BFH Urteil v. - VIII R 10/85

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betrieb im Streitjahr eine Arztpraxis. Ihr späterer Ehemann M beteiligte sich 1972/73 mit Anteilen von je 40 v. H. als geschäftsführender Gesellschafter an zwei verschiedenen Gesellschaften des bürgerlichen Rechts A und B (GdbR). Für das Streitjahr 1976 ergaben sich für beide Gesellschaften Verlustanteile.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 715
BFH/NV 1987 S. 715 Nr. -1
HAAAB-29037

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