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BFH Urteil v. - VIII R 257/83

In den Jahren 1980 bis 1982 wurde bei dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) eine Steuerfahndungsprüfung durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, daß der Kläger seinen Wohnsitz in A-Stadt (X-Straße) hat und dort als alleiniger Inhaber einen Buch- und Zeitschriftenverlag (Y-Verlag) betreibt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 711
KAAAB-29062

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