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BFH Beschluss v. - VIII S 22/85

Der Beschwerdeführer und Antragsteller (Antragsteller) beantragte beim Finanzgericht (FG), ihm Prozeßkostenhilfe für ein Verfahren zu bewilligen, mit dem er die Verurteilung des Beschwerdegegners (Finanzamt - FA -) begehrt, ihn "nur so zu besteuern, wie das Gesetz es vorsieht". Im Rahmen dieses Antrags machte er geltend, das FG habe ihn bisher in einer Vielzahl von Verfahren ungerecht behandelt. Er lehne deshalb alle Richter ab, die ihm "bisher so übel zu (seinem) Recht verholfen" hätten.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 779
BFH/NV 1988 S. 779 Nr. 12
QAAAB-29086

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