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BFH Urteil v. - VII R 201/83

Streitig ist, ob das FA den Kläger in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer einer GmbH wegen der Umsatzsteuerrückstände 1976 der GmbH nebst Säumniszuschlägen in Höhe von insgesamt 42 552,10 DM zu Recht als Haftungsschuldner in Anspruch genommen hat.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 212
BFH/NV 1987 S. 212 Nr. -1
VAAAB-29135

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