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BFH Urteil v. - VII R 58/83

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wird vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) als Geschäftsführer einer in Konkurs gefallenen GmbH wegen nicht an das FA abgeführter Lohnsteuern und Kirchensteuern als Haftungsschuldner gemäß § 34 Abs. 1, § 69, § 191 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) in Anspruch genommen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 482
BFH/NV 1987 S. 482 Nr. -1
OAAAB-29146

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