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BFH Urteil v. - VI R 185/81

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war Arbeitnehmer, zum Teil als Geschäftsführer der X GmbH. Er bezog Gehälter und Provisionen. Streitig ist im vorliegenden Revisionsverfahren nur noch die Höhe seiner Bezüge seitens der GmbH für das Streitjahr.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 162
BFH/NV 1987 S. 162 Nr. -1
XAAAB-29195

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