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BFH Urteil v. - V R 73/84

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Ingenieur. Er betrieb ein Ingenieurbüro für Industrieelektronik. Von den Firmen A und B erhielt er Aufträge zur Planung, Entwicklung und Konstruktion bestimmter Sondergeräte (z. B. Prüfhilfsgeräte) sowie zur Entwicklung von elektronischen Mini- und Mikrobausteinen. Mit drei bis vier fachlich nicht vorgebildeten Mitarbeitern stellte er einen Teil der von ihm entwickelten Geräte und Bauteile (z. B. Leiterplatten, Steuer- und Meldekarten, Brückenschaltungen, Meßumformer, Diodenstecker, Prüfkabel) in Serienfertigung selbst her und verkaufte sie an die genannten Firmen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 200
BFH/NV 1987 S. 200 Nr. -1
OAAAB-29240

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