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BFH Beschluss v. - II B 115/88

Der Kl. kaufte durch notariell beurkundete Verträge vom 28. April und 6. Mai 1982 eine Eigentumswohnung und einen Tiefgaragenstellplatz. Der Erwerb wurde zunächst von der GrESt freigestellt, weil der Kl. erklärt hatte, seine Mutter werde die Wohnung beziehen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 61
BFH/NV 1990 S. 61 Nr. 1
WAAAB-29340

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