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BFH Beschluss v. - III E 3/87

Gegenüber der Kostenschuldnerin und Erinnerungsführerin (Kostenschuldnerin) waren am 19. September und am 11. Oktober 1983 für die Veranlagungszeiträume 1975 bis 1980 Einkommensteuer-Änderungsbescheide ergangen. Sie hatten gegenüber den geänderten Bescheiden (für die Jahre 1977 und 1978 waren zunächst jeweils getrennte Veranlagungen durchgeführt worden) zu folgenden abweichenden Steuerfestsetzungen geführt:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 725
BFH/NV 1988 S. 725 Nr. 11
RAAAB-29414

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