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BFH Urteil v. - III R 258/84

Streitig ist, ob Lizenzeinnahmen, die dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) für die Überlassung seiner Erfindungen zugeflossen sind, zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit oder aus Gewebebetrieb gehören.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 321
YAAAB-29468

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