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BFH Urteil v. - III R 267/83

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), der mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wird, betreibt ein Omnibusunternehmen. In den Streitjahren 1977 und 1978 hatte er sechs Angestellte; er unterhielt mit etwa 10 Omnibussen einen Linienverkehr, führte Ausflugsfahrten durch und unternahm auch längere Auslandsreisen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 225
BFH/NV 1988 S. 225 Nr. 4
ZAAAB-29472

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