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BFH Urteil v. - III R 267/84

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt einen Einzelhandel mit Tabakwaren und eine Annahmestelle für Lotto und Toto.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 300
BFH/NV 1989 S. 300 Nr. 5
JAAAB-29473

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