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BFH Urteil v. - III R 37/86

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) errichtete in den Jahren 1983 und 1984 im Rahmen einer Bauherrengemeinschaft in A eine Eigentumswohnung, deren Herstellungskosten sich auf ca. 93 000 DM beliefen. Das Objekt umfaßt insgesamt 15 Wohnungen, von denen 11 Einheiten von Dauermietern bewohnt werden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 36
BFH/NV 1990 S. 36 Nr. 1
AAAAB-29489

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