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BFH Urteil v. - III R 89/82

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Landwirt. Er ermittelt seinen Gewinn nach § 13a Abs. 2 bis 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 52
BFH/NV 1988 S. 52 Nr. 1
AAAAB-29505

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