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BFH Urteil v. - II R 172/85

Die Kläger erwarben zu je 171 mit notariell beurkundetem Vertrag vom 13. August 1980 von der X-Baugesellschaft eine Grundstücksteilfäche. In § 10 des Vertrages beantragten sie Grunderwerbsteuerbefreiung und versicherten, das Grundstück zur Schaffung steuerbegünstigten Wohnraums zu verwenden. Beim Vertragsabschluß wurden die Kläger von einem Vertreter der Y-Betreuungsgesellschaft (Y) vertreten, den sie mit notarieller Urkunde vom 14. März 1980 bevollmächtigt hatten.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 254
BFH/NV 1989 S. 254 Nr. 4
GAAAB-29542

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