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BFH Urteil v. - II R 212/84

Streitig ist die Festsetzung der VSt auf den 1. Januar 1960, den 1. Januar 1963 und den 1. Januar 1964. Der Kl. wendet sich dagegen, daß ihm GmbH-Anteile zugerechnet worden sind, die ihm sein Onkel unter Nießbrauchsvorbehalt geschenkt hat. Außerdem begehrt er den Abzug einer Schadensersatzverpflichtung gegenüber der GmbH aus seiner Tätigkeit als Geschäftsführer.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 745
EAAAB-29560

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