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BFH Urteil v. - II R 47/84

Der Kläger ist der Gesamtrechtsnachfolger der Gesellschaft bürgerlichen Rechts P-S (GbR).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 350
BFH/NV 1989 S. 350 Nr. 6
GAAAB-29581

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