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BFH Urteil v. - I R 132/83

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist selbständiger Apotheker. Er buchte in den Streitjahren (1977 bis 1979) Aufwendungen für Werbeträger von geringem Wert (Kugelschreiber, Kalender, Thermometer u. ä.) zusammen mit anderen Werbekosten auf dem Konto Werbung als Betriebsausgaben.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 352
BFH/NV 1988 S. 352 Nr. 6
RAAAB-29615

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