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BFH Urteil v. - I R 140/86

Die Klägerin legte die Revision gegen das FG-Urteil (fristgerecht) beim BFH ein, der sie an das FG weiterleitete, wo sie verspätet einging. Deshalb beantragte die Klägerin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wobei sie glaubhaft machte, daß ihr Prozeßbevollmächtigter den Fehler vor Absendung bemerkt und seine Bürovorsteherin mit der Korrektur des Adressaten beauftragt hatte. Die Bürovorsteherin hatte die Weisung im Drange der Geschäfte nicht beachtet.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 395
BFH/NV 1988 S. 395 Nr. 6
VAAAB-29618

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