Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - I R 153/83

Die Klägerin betrieb in den Streitjahren 1973 bis 1977 einen Schuheinzelhandel in A. Ende 1972 erwarb sie das Schuhhaus "K" in B und führte es unter Beibehaltung des Firmennamens als Zweigniederlassung ihres Schuheinzelhandels in A. fort. Als Kaufpreis zahlte sie u. a. eine Leibrente.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 326
BFH/NV 1988 S. 326 Nr. 5
AAAAB-29625

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank