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BFH Urteil v. - I R 15/84

Die Prozeßbevollmächtigten des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) erhoben am 3. Mai 1983 in dessen Namen Klage gegen den Haftungsbescheid des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) vom 3. Januar 1983 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25. April 1983, ohne eine Prozeßvollmacht vorzulegen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 41
BFH/NV 1989 S. 41 Nr. 1
KAAAB-29626

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