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BFH Urteil v. - I R 159/84

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) setzte durch Steuerbescheide vom 26. Februar 1981 die Einkommensteuer 1978 und 1979, die Umsatzsteuer 1978 und 1979 und die Gewerbesteuermeßbeträge 1978 und 1979 gegen die Kläger und Revisionskläger (Eheleute) - Kläger - fest. Alle Bescheide beruhten auf Schätzungen. Die Kläger hatten für die Streitjahre keine Steuererklärungen abgegeben.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 8
BFH/NV 1990 S. 8 Nr. 1
UAAAB-29627

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