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BFH Urteil v. - I R 315/83

Die Kläger sind Eheleute. Der Kläger ist im Hauptberuf Beamter. Im Jahre 1977 erwarb er einen Motorsegler zum Preis von rd. 140 000 DM. Mit dem Motorsegler unternahm er Wochenendfahrten und gelegentlich auch mehrwöchige Segeltörns. Die Teilnehmer an diesen Fahrten hatten ein Entgelt zu zahlen. Ursprünglich warb der Kläger für die Teilnahme an seinen Fahrten in verschiedenen Tageszeitungen. Später unterließ er jede Werbung.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 300
BFH/NV 1988 S. 300 Nr. 5
HAAAB-29653

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