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BFH Urteil v. - I R 383/83

Die Klägerin, eine GmbH, wurde unmittelbar vor dem 1. Oktober 1969 persönlich haftende Gesellschafterin der WV-KG. Alleiniger Gesellschafter der Klägerin und alleiniger Kommanditist der WVKG war damals H. Am 1. Oktober 1969 entstand durch Umwandlung der WH-GmbH die WH-KG, wobei die WV-KG in die umgewandelte WH-KG als persönlich haftende Gesellschafterin eintrat.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 418
BFH/NV 1988 S. 418 Nr. 7
VAAAB-29657

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