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BFH Beschluss v. - I R 51/85

Der Kl. legte am 14. Febraur 1985 gegen das ihm am 14. Januar 1985 zugestellte FG-Urteil Revision ein. Auf seinen Antrag hin wurde die Revisionsbegründungsfrist bis zum 14. Mai 1985 verlängert. Innerhalb dieser Frist ging jedoch keine Revisionsbegründung ein.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 101
BFH/NV 1988 S. 101 Nr. 2
QAAAB-29663

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