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BFH Beschluss v. - IV B 109/87

Der Rechtsstreit geht um die Frage, in welchem Umfang Schuldzinsen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Betriebsausgaben abziehbar sind.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 162
BFH/NV 1989 S. 162 Nr. 3
EAAAB-29680

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