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BFH Beschluss v. - IV B 53/86

Der Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Kläger) ist Opernsänger. 1980 beendigte er seine langjährig ausgeübte nichtselbständige Tätigkeit und erzielte nunmehr als freischaffender Künstler durch Gastspiele im In- und Ausland nur noch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 488
BFH/NV 1987 S. 488 Nr. -1
CAAAB-29701

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