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BFH Beschluss v. - IV B 65/84

Die Klägerin, Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine im Jahre 1980 gegründete GmbH & Co. KG, erstrebt den Erlaß einer einstweiligen Anordnung, mit der dem Beklagten, Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt - FA -) aufgegeben werden soll, vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache Verluste für die Jahre 1980 und 1981 in bestimmter Höhe festzustellen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 377
BFH/NV 1988 S. 377 Nr. 6
GAAAB-29704

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